Aufgaben

  • Wir als Ethikkommission des Landes Kärnten sind für alle medizinethischen Fragestellungen sowohl im stationären als auch im niedergelassenen Bereich zuständig.
  • Wir begutachten klinische Forschungsprojekte, die im Land Kärnten durchgeführt werden.
  • Wir befassen uns mit aktuellen medizinethischen Fragen.
  • Wir fördern medizinethisches Bewusstsein im Allgemeinen und speziell bei jenen, die in Gesundheitsberufen tätig sind; aus diesem Grund organisieren wir einschlägige Fortbildungsverstaltungen.
  • Die Ethikkommission des Landes Kärnten fußt rechtlich auf dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinproduktegesetz und der Krankenanstaltenordnung des Bundeslandes Kärnten sowie entsprechenden europäischen und österreichischen Bundes- und Landesgesetzen. Ideell stützt sich die Ethikkommission auf die Deklaration des Weltärztebundes zur biomedizinischen Forschung - der so genannten Deklaration von Helsinki - sowie auf Leitlinien der guten klinischen Praxis der Europäischen Union (Richtlinie 2001/20/EG und Ergänzung 2005/28/EG)

  • Wir sind vom Land Kärnten mit diesen Aufgaben betraut. In beratender Funktion stehen wir allen, die medizinethische Entscheidungen zu treffen haben, zur Verfügung.
  • Wir sind in unserer Tätigkeit unabhängig und weisungsfrei.